In Schleswig-Holstein verbotene Kfz-Kennzeichen

§ 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Unterscheidungszeichen, Erkennungsnummern sowie Kombinationen aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern, die gegen die guten Sitten verstoßen, als unzulässig.

Unzulässige Buchstabenkürzel in der Erkennungsnummer

In Schleswig-Holstein werden keine Kfz-Kennzeichen mit Erkennungsnummer vergeben, die Buchstabenkürzel „HJ“, „KZ“, „SA“, „SS“ oder „NS“ beinhalte.

Sonderfälle im Kreis Dithmarschen und Kreis Steinburg

In Schleswig-Holstein kritisch gesehen wird unbestätigten Quellen zufolge im Kreis Steinburg das Buchstabenkürzel „AN“: Dieses könnte ansonsten, zusammen mit des Unterscheidungszeichen (IZ, abgeleitet von Itzehoe), rückwärts gelesen die Kombination „NA ZI“ ergeben.

Im Kreis Ditharschen (HEI, abgeleitet von Heide) soll das „L“ als Buchstabe in der Erkennungsnummer nicht vergeben werden, um die Kombination „HEI L“ zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer zu unterbinden.

HINTERGRUND: FAHRZEUGZULASSUNGSVERORDNUNG
§ 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Unterscheidungszeichen, Erkennungsnummern sowie Kombinationen aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern, die gegen die guten Sitten verstoßen, als unzulässig: Hintergründe zu § 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
GESCHICHTE DER KFZ-KENNZEICHEN
Die Einführung einer Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge Ende des 19. Jahrhunderts hatte das Ziel, die Anonymität innerhalb des Straßenverkehrs aufzuheben. Erste Verkehrsunfälle mit Fahrerflucht veranlassten einzelne örtliche Behörden unabhängig voneinander entsprechende Nummernschilder an Fahrrädern anbringen zu lassen.
Die Geschichte der Kfz-Kennzeichen in Deutschland